1.Eröffnung und Begrüßung durch den Jugendleiter
2.Feststellung der Beschlussfähigkeit
3.Genehmigung der Tagesordnung 4.Wahl eines Protokollführers
5.Bericht des Jugendleiters
6.Bericht der Kassiererin .Bericht der Kassenprüfer
8.Entlastung des Jugendvorstand
9.Wahl eines Wahlleiters
10.Wahl des neuen Jugendleiter/in
11.Wahl des 1.Geschäftsführer/in
12.Wahl des Kassierers/in
13.Wahl des 2.Geschäftsführer/in 14.Wahl der Kassenprüfer 15.Beschlussfassung über vorliegende Anträge
16.Verschiedenes
Folgende Personen sind bei der Jugendversammlung stimmberechtigt:
Mitglieder der Jugendabteilung die das 10. Lebensjahr vollendet haben, besitzen
eine nicht übertragbare Stimme. Bei Mitgliedern unter 10 Jahren wird Ihre
Stimme an einen Erziehungsberechtigten übertragen. Die Mitgliedsbeiträge müssen
beglichen sein. Anträge zur Beschlussfassung müssen 14 Tage vor dem
Vereinsjugendtag schriftlich eingereicht sein. (per Post an den Jugendleiter
oder während der Geschäftszeit im Geschäftszimmer abgeben)